Der Studiengang im Detail

Automotive Management (M.A.)

Die Hochschule

Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) Bergisch Gladbach

Anschrift:
Hauptstr. 2 
51465 Bergisch Gladbach 
Telefon:
+49 (0)2202 9527-02
Fax:
+49 (0)2202 9527-200
Email:
info-bg@fhdw.de
Web:
https://www.fhdw.de

Automotive Management (M.A.)

Informationen über den Studiengang an der Hochschule

Kurzbeschreibung:

Die Automobilbranche ist in hohem Maße von der aktuellen wirtschaftlichen Dynamik betroffen, die die Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellt. Vor allem besteht ein großer Bedarf an jungen Mitarbeitern mit einer ganzheitlichen Managementqualifikation, um die Zukunft und den Erfolg von Deutschlands wichtigstem Industriezweig, der Automobilwirtschaft, zu sichern.

Nachwuchskräfte auszubilden, die Führungsaufgaben in dieser Branche übernehmen können, ist das Ziel des Master-Studiums Automotive Management mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.). Das Studium konzentriert sich ebenso auf die Vermittlung von Management-Grundlagen wie auf die Entwicklung von Methodenwissen, Branchenkenntnissen und internationaler Kompetenz.

Abschluss:
Master
Dauer:
31 Monate
Studienbeginn:
Oktober eines jeden Jahres
Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
  • Berufsqualifizierender, betriebswirtschaftlich ausgerichteter Hochschulabschluss mit einem Umfang von mindestens 180 Credit Points und durchschnittlich guten Leistungen. Bei Hochschulabschlüssen mit einer anderen als einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse (siehe 4.) zu belegen.
  • Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, aus dem die Studienmotive und die persönlichen Zielsetzungen hervorgehen
  • Erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren in Form eines Bewerbungsgesprächs
  • Grundkenntnisse in den Bereichen Organisation und Führung von Unternehmen, Mikroökonomie sowie Rechnungswesen und Wirtschaftsmathematik/Statistik (Nachweis über Zeugnisse oder berufliche Erfahrungen)
  • Englischkenntnisse
    gemäß der Niveaustufe B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Nachweis über Zeugnisse, Fremdsprachüberprüfung, längere Auslandsaufenthalte in englischsprachigen Organisationen bzw. Ländern oder externe Sprachtests. Bei fehlendem Nachweis wird im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens ein Sprachtest durchgeführt.

Keine Angaben zu Kooperationsunternehmen. Bitte wende dich direkt an die Institution.