Der Studiengang im Detail

Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration (B.A.)

Die Hochschule

Fachhochschule Dortmund

Anschrift:
Sonnenstraße 96 
44139 Dortmund 
Telefon:
+49 (0)231 9112-8965
Fax:
+49 (0)231 9112-313
Email:
studienberatung@fh-dortmund.de
Web:
https://www.fh-dortmund.de

Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration (B.A.)

Informationen über den Studiengang an der Hochschule

Kurzbeschreibung:

Soziale Arbeit unterstützt Menschen dabei, ihr Leben zu gestalten und besondere Herausforderungen zu bewältigen.
Ansprechpartner: Marcel Lietz, marcel.lietz@fh-dortmund.de (für Studieninteressierte und Studierende); Michel Boße, michel.bosse@fh-dortmund.de (für Arbeitgeber) https://www.fh-dortmund.de/studiengaenge/soziale-arbeit-migration-integration-dual-bachelor.php

Studienverlauf:

Der Schwerpunkt Migration - Integration stellt Menschen in den Mittelpunkt, die beispielsweise aufgrund von schlechten Lebensbedingungen oder Diskriminierung ihre Herkunftsländer verlassen, nach Deutschland kommen und hier auf neue Probleme treffen. Ihr rechtlicher Status bleibt oft prekär und auch hier erfahren sie nicht selten Diskriminierung. Eine Wohnung und Arbeit zu finden, Sozialleistungen und medizinische Versorgung zu erhalten, ist oft, wenn überhaupt, nur schwer möglich. Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen sind eine Hürde für die Integration.
Neben dem Blick auf den Prozess der Migration wird die Perspektive auch auf ein Ankommen und eine Teilhabe gelegt. „Integration“ meint hier eine soziale Integration, die als offener wechsel- und gegenseitiger Lernprozess verstanden wird, Vielfalt und Diversität sind hierbei grundlegend. Der Begriff Integration hat hier grundsätzlich die Verhältnisse von Mehrheiten- und Minderheitengruppen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Blick.

Abschluss:
Bachelor
Dauer:
8 Semester
Studienbeginn:
zum Wintersemester eines jeden Jahres
Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule

  Studiengang ist zulassungsbeschränkt (Nummerus Clausus). Dazu ist der Nachweis einer Arbeitsstelle bei einem kooperierenden Arbeitgeber elementare Zulassungsvoraussetzung.

Keine Angaben zu Kooperationsunternehmen. Bitte wende dich direkt an die Institution.